Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4295
OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23 (https://dejure.org/2024,4295)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23 (https://dejure.org/2024,4295)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23 (https://dejure.org/2024,4295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,4295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nötigung in einem "Klimafall" - Flachdach einer Halle - befriedetes Besitztum?

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewalt als körperliche Zwangswirkung - Eine Kritik der Zweite-Reihe-Rechtsprechung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Anlass, von dieser - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG NJW 2011, 3020) - sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" abzuweichen, besteht nicht (ebenso OLG Karlsruhe Urt. v. 20.2.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23).

    Gleiches gilt mit Blick darauf, dass zum Schutz der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB besondere Anforderungen bestehen, die bisherigen Feststellungen aber schon nicht hinreichend verdeutlichen, ob die gemeinschaftliche Aktion die Merkmale einer Versammlung (dazu BVerfG NJW 2011, 3020, 3022) erfüllt hat.

    Das neue Tatgericht wird bei der am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Zweck-Mittel-Relation besonders Art und Ausmaß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen haben, im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung und der dabei gebotenen Abwägung aber auch Dauer und Intensität der Aktion, ihre unterbliebene Ankündigung, die Anzahl der betroffenen Fahrzeugführer und ggf. vorhandene Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit des blockierten Transports sowie ggf. den Sachbezug zwischen den an der Weiterfahrt gehinderten Personen und einem etwaigen Protestgegenstand einzubeziehen und zu diesen Aspekten tatsächliche Feststellungen zu treffen haben (vgl. BVerfG NJW 2011, 3020, 3023; Sinn in MüKoStGB, 4. Aufl. § 240 Rn. 143).

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 13/20

    Hausfriedensbruch: Betreten eines an der Hausfassade befestigten Baugerüsts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Die Mauer, die vor dem Betreten überwunden werden muss, reicht als Sicherung gegen das willkürliche Betreten aus (Feilcke in MüKoStGB, 4. Aufl., § 123 Rn. 14; Sternberg-Lieben/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 123 Rn. 6; vgl. auch OLG Hamburg, BeckRS 2020, 11913; AG München, BeckRS 2015, 16851).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 575/12

    Vorsatz bei mittäterschaftlich begangenem besonders schweren Raub (Exzess;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Nach st. Rspr. werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (BGH NStZ 2005, 261; 2013, 400).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Nach st. Rspr. werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (BGH NStZ 2005, 261; 2013, 400).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden aus Art. 8 Abs. 1 GG scheidet aus (BVerfG NJW 2002, 1031, 1035; OLG Karlsruhe aaO; LG Berlin BeckRS 2023, 6800).
  • OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22

    Klimawandel; Rechtfertigung; Notstand; ziviler Ungehorsam; Strafrecht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Ebenso ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung unter dem Aspekt des sog. zivilen Ungehorsams (OLG Celle, NStZ 2023, 113) sowie nach § 34 StGB (BayObLG NStZ 2023, 747; OLG Karlsruhe aaO; vgl. auch Sinn aaO Rn. 141, 142).
  • BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23

    Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Ebenso ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung unter dem Aspekt des sog. zivilen Ungehorsams (OLG Celle, NStZ 2023, 113) sowie nach § 34 StGB (BayObLG NStZ 2023, 747; OLG Karlsruhe aaO; vgl. auch Sinn aaO Rn. 141, 142).
  • AG München, 21.05.2014 - 452 C 2908/14

    Offenes Geheimnis der Mieter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Die Mauer, die vor dem Betreten überwunden werden muss, reicht als Sicherung gegen das willkürliche Betreten aus (Feilcke in MüKoStGB, 4. Aufl., § 123 Rn. 14; Sternberg-Lieben/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 123 Rn. 6; vgl. auch OLG Hamburg, BeckRS 2020, 11913; AG München, BeckRS 2015, 16851).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Eine Nötigung mit Gewalt im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der durch das Blockieren der Zufahrtsstraße gegenüber den ersten Kraftfahrern ausgeübte Zwang sich - wie hier - unmittelbar in physische Hindernisse umsetzt, indem diese Personen und ihre Fahrzeuge bewusst als Werkzeug zur tatsächlichen Behinderung der Nachfolgenden benutzt werden (vgl. BGH NJW 1995, 2643).
  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 363/22

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Gesamtbetrachtung: Tatherrschaft,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23
    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH NStZ-RR 2023, 169 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

    Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht